Häufig gestellte Fragen
Frequently asked questions

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das Honorar für eine 50-minütige Einzelstunde beträgt aktuell 70 Euro. Preise für abweichende Formate nenne ich Ihnen gerne im Rahmen Ihrer spezifischen Anfrage.

Welche Rolle spielt Musiktherapie bei den Angeboten?

Musiktherapie ist für mich ein hoch effektives künstlerisches Verfahren, welches ich bei Bedarf als Methode anbiete. Ob Sie sich darauf einlassen möchten, entscheiden Sie jedoch völlig frei. Dies gilt natürlich nicht im Rahmen von Lehrmusiktherapie.

Muss ich selbst ein Instrument mitbringen?

Meine Angebote finden in einem Praxisraum für Musiktherapie statt. Dort steht ein breites Instrumentarium zur Verfügung. Das Mitbringen eines eigenen Instruments ist jederzeit möglich – besonders dann, wenn es für die Bearbeitung Ihres Themas eine zentrale Rolle spielt.

Ich habe eine klinische Diagnose, bin ich dann bei Ihnen richtig?

Mein Angebot umfasst keine musiktherapeutische Behandlung von klinischen Diagnosen. Qualifizierte Kontakte für dieses Anliegen finden Sie über MEINE SUCHE auf der Website der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft. https://www.musiktherapie.de/standort/

Praxiskooperationen - Musiktherapie in der Metropolregion Nürnberg:

Was passiert, wenn ich zu einem Termin nicht kommen kann?

Stornierungen sind bis 24 Stunden vorab kostenfrei. Bei kürzeren Fristen wird der Termin berechnet, es sei denn, die Absage erfolgt aufgrund nachweisbarer, unvorhersehbarer Gründe.

Gibt es bei der Einzellehrmusiktherapie eine Kennenlernsitzung?

Ja. - Darauf folgen entweder die zehn vorgeschriebenen Vorbereitungseinheiten für die Aufnahmeprüfung oder die Einzellehrmusiktherapie (nach Vorgabe der Institute).

Welche Bedingungen gibt es zur Gruppenlehrtherapie?

Als Vorbereitung zu den Aufnahmeprüfungen müssen 10 Einheiten Lehrmusiktherapie in der Gruppe nachgewiesen werden. Für die Gruppe ist eine Mindestgröße von drei Teilnehmenden erforderlich.